Institut für Psychologische Psychotherapie - Prof. Sachse / Bochum

Institut für Psychologische Psychotherapie

Klärungsorientierte Psychotherapie - Interaktionelle Verhaltenstherapie - Kognitive Verhaltenstherapie
Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut - Leitung: Prof. Dr. Rainer Sachse

Rahmenbedingungen der Approbationsausbildung

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Staatliche Anerkennung und Regelung
Eingangsvoraussetzungen
Teilnehmerzahl
Dauer
Finanzen
Besondere Service-Leistungen des Instituts
Anmeldung
Umfang der Ausbildung
Das Psychiatrie-Praktikum
Praktikum II
Praktische Ausbildung
Supervision
Selbsterfahrung
Ausbildungszeiten
Kleingruppentreffen
Bitte Beachten
Literaturstudium
Fallberichte
Prüfungen


Staatliche Anerkennung und Regelung

Die Approbationsausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten ist eine staatlich anerkannte und staatlich geregelte Ausbildung. Das Psychotherapeutengesetzt schreibt große Teile des Curriculums des Ausbildungsverlaufs und die Vorgehensweise der Prüfungen vor; bezüglich der Formalia ist der Spielraum der Institute damit gering. Die hier dargestellten Formalia sind daher für die AusbildungsteilnehmerInnen (AT) verbindlich.


Eingangsvoraussetzungen

An der Ausbildung dürfen Diplom-PsychologInnen teilnehmen, die zudem eine Prüfung im Fach "Klinische Psychologie" absolviert haben oder Personen mit einem Master-Abschluss in Klinischer Psychologie.

Die TeilnehmerInnen sollten darüber hinaus ein hohes Maß an Engagement für den Beruf einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten mitbringen, sich für die angebotenen Inhalte interessieren und eine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit zeigen, um das anspruchsvolle Curriculum absolvieren zu können. Sie sollten außerdem für die Selbsterfahrung eine Bereitschaft zur Selbstöffnung und zur Auseinandersetzung mit sich selbst aufweisen.

Erwartet wird außerdem, dass die TeilnehmerInnen der Ausbildung, auch gegenüber anderen Terminen, Priorität einräumen.


Teilnehmerzahl

Das Institut hat eine Zulassung für 45 Ausbildungsteilnehmerinnen / Ausbildungsteilnehmer (AT) pro Jahrgang. Ein Jahrgang wird in drei Gruppen zu je 15-16 AT aufgeteilt, die parallel laufen. Alle Lehrveranstaltungen werden getrennt für die drei Gruppen eines Jahrgangs durchgeführt, so dass die maximale Gruppengröße in den Seminaren immer 15 - 16 beträgt.

Auf diese Weise werden die Inhaltsaspekte Beziehungsgestaltung, Schema-Klärung und Schema-Bearbeitung sowie der Umgang mit schwierigen Interaktionssituationen und Klienten mit Persönlichkeitsstörungen intensiv trainierbar. Dadurch wird der Aufbau einer hohen Expertise bei den AT gewährleistet.


Dauer

Das Institut für Psychologische Psychotherapie bietet zwei Ausbildungsgänge an:

• Eine fünfjährige "Teilzeitausbildung", in der die AT das Curriculum innerhalb von fünf Jahren absolvieren.

• Ab 2010 eine dreijährige "Vollzeitausbildung", bei der die Approbation in drei Jahren erreicht werden kann (siehe "Inhalt").

Die Vorteile der fünfjährigen Ausbildung liegen darin, neben der Ausbildung eine Teilzeitstelle aufnehmen zu können, um sich auf diese Weise finanzieren zu können. Dies kann der Erfahrung nach bei einer dreijährigen Vollzeitausbildung schwierig sein. Außerdem ermöglicht eine fünfjährige Ausbildung ein intensiveres und längeres therapeutisches Training der therapeutischen Kompetenzen. Falls ein AT nicht in der geplanten Zeit die Ausbildung beenden kann, ist es möglich, die Ausbildungszeit zu verlängern.

Die Kurse werden vom Institut in unterschiedlicher Länge (von 10 bis 30 Stunden) jeweils an Wochenenden durchgeführt. Dadurch können auch AT, die längere Anfahrtszeiten haben, die Ausbildung am IPP absolvieren.


Finanzen

Die gesamten Ausbildungskosten können durch die Vergütung der 600 Stunden "praktische Ausbildung", d.h. der psychotherapeutischen Tätigkeit mit Klientinnen und Klienten, im Institut vollständig refinanziert werden.

Für alle Ausbildungsjahrgänge ab Oktober 2020 / Januar 2021 gelten folgende Ausbildungskosten:
18.810 € für alle angegebenen Ausbildungsstunden (inklusive der Supervisionen)
+ 250 € Anmeldegebühr
+ 1000 € Prüfungsgebühr
20.060 € Gesamtkosten

Dieser Betrag schließt die Kosten für Gruppen- und Einzel-Supervisionen ein.

Die Ausbildungsgebühren werden in 36 Monatsraten von 522,50€ gezahlt.


Refinanzierung
Dagegen steht die Vergütung der therapeutischen Arbeit mit Klienten im Rahmen der Praktischen Ausbildung (mindestens 600, maximal 800 Stunden). Zur Zeit gilt dabei ein Satz von 40 Euro pro bewilligter Therapiestunde (dieser Satz wird den jeweils gültigen Kassenverträgen angepasst); insgesamt können die Teilnehmer so eine Vergütung von zurzeit ca. 24.000€ erreichen. Weitere (maximal) 200 Therapiestunden dürfen während der Ausbildung absolviert werden; es ist also ein Verdienst von ca. 32.000€ erreichbar.

Die zusätzlichen Einnahmen während des stationären Psychiatrie-Praktikums (s . Das Psychiatrie-Praktikum ) variieren je nach psychiatrischer Klinik und betragen laut neuer Gesetzgebung jedoch mind. 1000€ / Monat.


Besondere Service-Leistungen des Instituts

Das Institut für Psychologische Psychotherapie bietet spezielle Serviceleistungen an:

• Für inhaltliche und formale Fragen stehen immer kompetente Ansprechpartner bereit.

• Das IPP verknüpft theoretisches Wissen mit der Praxis: durch das Training anhand von "Rollenspielen", Video-Material von Therapieprozessen sowie durch ausführliche Reflexion und Feedback.

• Das Institut bietet neben dem Curriculum ein breit gefächertes Kursangebot an: Zusatzkurse über Focusing, Trauerarbeit, Emotions-Regulations-Techniken, Konsistenztherapie, Schema-Bearbeitung und andere Themen werden von führenden Dozenten abgehalten und können von den AT gesondert gebucht werden. Zusätzlich können therapeutische Qualifikationen für Entspannung und Gruppentherapie erworben werden.

• Alle Seminarmaterialien, Vortragsfolien, neuen Publikationen, Ausbildungstexte u.a. stehen auf der Homepage (z.T. im internen Bereich) zur Verfügung. Zudem verfügt das Institut über eine große Literatursammlung sowie Diagnostische Tests, die sich AT leihen können.

• Bis auf das Psychiatrie-Praktikum können sämtliche Praktika, die praktische Ausbildung und die "freie Spitze" im Institut absolviert werden.

• Die AT werden durch ein Seminar ("Grundlagen 1") speziell auf das Psychiatrie-Praktikum vorbereitet.

• Vor der Praktischen Ausbildung werden die AT mit allen inhaltlichen und formalen Voraussetzungen der praktisch-therapeutischen Arbeit durch ein spezielles Seminar ("Antragsverfahren") vertraut gemacht.

• Anträge an die Krankenkasse werden besprochen und geübt. Zudem werden die ersten Berichte an den Gutachter mit ausführliche Rückmeldung korrigiert.

• Es stehen 25 Therapieräume zur Verfügung, wodurch eine hohe Flexibilität bzgl. der Therapiezeiten und Raumbelegung ermöglicht werden kann.

• Das Institut stellt für die Aufzeichnung der Therapien Aufnahmegeräte zur Verfügung. Durch Supervisionen anhand dieser Aufzeichnungen wird die Expertise-Entwicklung besonders gefördert.

• Regelmäßig finden Gruppen-Supervisionen statt, in denen jederzeit problematische Fälle besprochen werden können. Fallsupervisionen sind innerhalb kürzester Zeit planbar, so dass eventuelle Krisen unmittelbar aufgearbeitet werden können.

• Das Schreiben der Prüfungsfallberichte wird innerhalb eines Seminars geübt. Die Fallberichte werden zudem ausführlich korrigiert, so dass eine enge Betreuung ermöglicht wird.

• Durch ein Prüfungskolloquium werden die AT auf die mündlichen Prüfungen vorbereitet.


Anmeldung

Die Anmeldung zur Approbationsausbildung kann über das Anmeldeformular auf dieser Homepage, per mail oder schriftlich jederzeit erfolgen.

Nach der Anmeldung werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Bei positivem Verlauf erhalten Sie anschließend einen Ausbildungsvertrag. Diesen schicken Sie uns bitte unterschrieben zurück, wodurch Ihnen ein Platz im Kurs garantiert wird.

Der jeweils neue Jahrgang startet aktuell im Oktober/Januar eines jeden Jahres. (Vorbehaltlich je nach Anmeldesituation ggf. zusätzlich ab Mai.)

Es ist auch möglich, sich anzumelden, wenn man noch keinen Masterabschluss hat, aber absehbar ist, dass man das Masterstudium vor dem Starttermin der Ausbildung abgeschlossen haben wird.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns doch einfach an: 0234/6405775 oder schicken Sie uns eine Mail an info@ipp-bochum.de .

In unregelmäßigen Abständen finden auch Informationsveranstaltungen über die Approbationsausbildung im Institut statt, an denen Sie teilnehmen können. Diese werden jeweils auf der Startseite der Homepage angekündigt.


Umfang der Ausbildung

Entsprechend den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes umfasst die Ausbildung folgende Elemente:

1. Praktische Tätigkeit (2400 Std.):
1200 Std. praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik (s. Das Psychiatrie-Praktikum)
600 Std. praktische Tätigkeit in einer psychotherapeutischen Einrichtung (s. Praktikum II)
600 Std. praktische Ausbildung (Einzelpsychotherapie mit Klientinnen und Klienten) (s. Praktische Ausbildung)

2. Ausbildungsstunden (870 Std.):
600 Std. Theorie und Training
120 Std. Selbsterfahrung
100 Std. Gruppensupervision
50 Std. Einzelsupervision

3. Außerdem weitere 930 Stunden sogenannte "freie Spitze", z.B. in Form von selbstorganisierten Kleingruppentreffen etc.

Sämtliche Ausbildungsstunden werden in den Räumen des Instituts durchgeführt; auch die Praktikums- und Therapiestunden (mit Ausnahme des Psychiatrie-Praktikums) und die "freien Spitze" können im Institut absolviert werden


Das Psychiatrie-Praktikum

Die Ausbildungsteilnehmer müssen ein Psychiatrie-Praktikum von 1200 Stunden in einer Psychiatrischen Klinik absolvieren ("praktische Tätigkeit").

Dieses Psychiatrie-Praktikum kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Kliniken durchgeführt werden, die mit dem Institut kooperieren (s. Kooperierende Kliniken).

Die kooperierenden Kliniken sind über das gesamte Ruhrgebiet und andere Orte in NRW verteilt, so dass in der Nähe des Wohnortes ein Platz gefunden werden kann.

TeilnehmerInnen, die ein Praktikum an einer anderen Klinik absolvieren möchten, können sich ggf. nach Rücksprache mit dem Institut auch bei anderen Psychiatrien bewerben. Das Institut bemüht sich dann, mit der entsprechenden Klinik einen Kooperationsvertrag abzuschließen und vom Landesprüfungsamt NRW genehmigen zu lassen. Sollte das möglich sein, kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer das Praktikum an dieser Klinik absolvieren.

In einigen wenigen Kliniken muss das Praktikum als Vollzeit-Praktikum absolviert werden; die meisten Kliniken ermöglichen auf Wunsch ein Teilzeitpraktikum.

Der Sinn des Psychiatrie-Praktikums in der Ausbildung besteht darin,

• unterschiedliche Krankheitsbilder kennen zu lernen, auch solche, die im ambulanten Setting nur relativ selten vorkommen;

• die Diagnosestellung zu üben;

• einen Einblick in psychotherapeutische Verfahren zu erlangen, vor allem Verfahren der Gruppentherapie;

• andere therapeutische Vorgehensweisen kennen zu lernen;

• psychiatrische Vorgehensweisen und Terminologie zu lernen;

• medikamentöse Behandlungen kennen zu lernen;

• das Klinik-Setting kennen zu lernen;

• Umgangsweisen in einem multi-professionellen Team zu lernen;

• andere Berufsgruppen in der Gesundheitspsychologie kennen zu lernen.

Die AT bewerben sich selbstständig bei den kooperierenden Kliniken, allerdings erst nach erfolgtem Vorstellungsgespräch, Zusage für die Ausbildung und weiteren internen formellen Abläufen. Vorher sollte sich kein Teilnehmer auf eine Stelle bewerben, da ansonsten organisatorische Fehler auftreten können. Die Klinik selbst entscheidet über die Aufnahme in die Praktikumsstelle.


Praktikum II

Der zweite Teil der "praktischen Tätigkeit" umfasst 600 Stunden und sollte eine gute Vorbereitung auf den anschließenden Ausbildungsteil der Praktischen Ausbildung sein. Um eine optimale Verzahnung dieser beiden Ausbildungsteile zu gewährleisten, wird daher empfohlen, Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung in derselben ambulanten Einrichtung zu absolvieren.

Es besteht die Möglichkeit das Praktikum II in der Ambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapie zu absolvieren oder in einer der kooperierenden Praxen (s. Kooperierende Praxen). Die Praktikumsinhalte, welche in der Ambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapie angeboten werden, können hier eingesehen werden.

Möchte ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin die praktische Tätigkeit II in einer anderen Praxis absolvieren, so kann diese Praxis im Prinzip einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit dem Institut abschließen. Eine solche Regelung bedarf allerdings einer Genehmigung des Landesprüfungsamtes NRW.

Unter Umständen kann das Praktikum II auch in einer der kooperierenden Psychiatrischen Kliniken durchgeführt werden. Dies muss allerdings mit uns abgesprochen werden, da geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.


Praktische Ausbildung

Bei der "praktischen Ausbildung" arbeiten die AusbildungsteilnehmerInnen in der Ambulanz des Instituts mit. Diese kann aber auch in einer der kooperierenden Praxen (s. Kooperierende Praxen) absolviert werden.

Die TeilnehmerInnen führen in der praktischen Ausbildung 600 Stunden Psychotherapie mit Patienten und Patientinnen durch. Pro Stunde erhalten Sie eine Vergütung (zur Zeit gilt dabei ein Satz von 35 Euro pro bewilligter Therapiestunde).

Die eigene praktisch-therapeutische Tätigkeit, die unter ständiger Supervision (Einzel-Supervision) und damit unter ständiger Reflexion des eigenen Handelns stattfindet, dient dem Erwerb von praktischen Fertigkeiten und damit wesentlich dem Aufbau einer therapeutischen Expertise. Dies ist daher ein besonders wichtiger Teil der Ausbildung.

Die Institutsambulanz ist mit 25 Therapieräumen ausgestattet, so dass für die Ausbildungsteilnehmer eine hohe Flexibilität bzgl. der Therapiezeiten und Raumbelegung ermöglicht werden kann. Die AT, die in der Ambulanz arbeiten, werden sowohl organisatorisch als auch hinsichtlich der Psychotherapie-Anträge eng betreut. Bei Fragen stehen Ansprechpartner zur Verfügung.

Um die Teilnehmer optimal auf diesen Ausbildungsteil vorzubereiten, bietet das Institut ein Seminar zu formalen und organisatorischen Aspekten der ambulanten psychotherapeutischen Arbeit an. Dieses Seminar muss von den Teilnehmern in dem Jahr besucht werden, in dem sie die praktische Ausbildung beginnen und zwar kurz vor der Aufnahme der praktischen Ausbildung.

Die praktische Ausbildung kann erst begonnen werden, wenn die Hälfte der Ausbildung (d.h. 2100 Std.) erfolgreich absolviert worden ist.


Supervision

Einzel- und Gruppen-Supervision werden von erfahrenen Supervisorinnen und Supervisoren des Instituts durchgeführt.

In der Supervision wird ein Fall-Konzept erstellt, werden für den Klienten sinnvolle therapeutische Strategien erarbeitet und trainiert, werden Schwierigkeiten des Therapeuten analysiert und persönliche Blockaden des Therapeuten bearbeitet. Supervision schließt damit immer Selbsterfahrungselemente mit ein.

Die Einzel-Supervisions-Stunden dienen im Wesentlichen dazu, eine kontinuierliche Supervision der Fälle während der praktischen Ausbildung zu gewährleisten. Sie werden daher erst in der zweiten Hälfte der Ausbildung in Anspruch genommen.


Selbsterfahrung

Selbsterfahrung wird zum großen Teil in Form "therapiezentrierter Selbsterfahrung" durchgeführt, bei der es darum geht, eigene Blockaden und relevante Schemata von Therapeuten, die in der praktischen Arbeit eine Rolle spielen können, zu bearbeiten. Die Selbsterfahrung wird dabei als ein wesentlicher Teil der Ausbildung angesehen. Es wird daher gewünscht, dass die TeilnehmerInnen hier intensiv an der Klärung eigener Blockaden, Schemata und "Plausibilitätsfallen" mitarbeiten.


Ausbildungszeiten

Das Psychotherapeutengesetz schreibt eine Ausbildung im Umfang von 4200 Ausbildungsstunden vor. Durch das Curriculum und die Praktika werden 3270 Stunden abgedeckt. Es bleibt noch eine "freie Spitze" von 930 Stunden. Davon

• werden für die Anfertigung der Fallberichte 80 Stunden angerechnet;
• für das Studium der Literatur 200 Stunden;
• durch Arbeit in Kleingruppen werden 300 Stunden nachgewiesen.

Die restlichen 350 Stunden werden durch Mitarbeit in der am Institut durchgeführten Forschung nachgewiesen (Durchführung von Ratings, Beteiligung an Planung und Auswertung von Studien, u.a.). Durch die Forschungsbeteiligung sollen die AusbildungsteilnehmerInnen systematisch mit Aspekten der Erfolgs- und Prozessforschung im Bereich der Psychotherapie vertraut werden. Weiterhin erhöht das Training von Prozessratings die diagnostische Expertise von TherapeutInnen in sehr hohem Maße.

Von den 300 Stunden Kleingruppentreffen oder den 350 Stunden Mitarbeit in der Forschung können den TeilnehmerInnen bis zu 100 Stunden für den Besuch von Kongressen, Symposien und Kolloquien angerechnet werden. Die Anrechenbarkeit sollte vorher mit dem Institut abgeklärt werden.


Kleingruppen-Treffen

Es sollen sich schon zu Ausbildungsbeginn Kleingruppen von 3-5 Teilnehmern bilden. Diese Gruppen sollen sich regelmäßig treffen. Themen der Sitzungen sollen sein:

• Inhaltliche Nachbereitungen von Seminaren

• Intervision: Kollegiale Supervision von Fällen

• Bearbeitung und Diskussion der angegebenen, zu bearbeitenden Literatur

• Vorbereitung auf die Prüfung, Diskussion und Bearbeitung der relevanten Prüfungsliteratur

Im Laufe der Ausbildung können die Teilnehmer 300 Stunden der freien Spitze durch Kleingruppentreffen erwerben.

Die TeilnehmerInnen fertigen von jedem Treffen ein Kurz-Protokoll an und geben diese Protokolle, von allen Teilnehmern unterschrieben, zum Ende der Ausbildung im Institut ab.


Bitte beachten

Das Psychiatrie-Praktikum und alle anderen Praktika der Ausbildung dürfen erst nach offiziellem Beginn der Ausbildung begonnen werden, d.h. nach dem 02.01., 01.05. (bzw. 01.10.) eines jeden Jahres, je nach Ausbildungsbeginn. Vorher abgeleistete Praktika werden vom Landesprüfungsamt nicht anerkannt. Als Ausnahme gilt: nach Rücksprache mit dem Institut kann bei abgeschlossenem Studium mit dem Psychiatriepraktikum evtl. bereits bis zu 3 Monate vorher begonnen werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen sich bei den Kliniken und Praxen auch erst nach Absprache mit dem Institut bewerben bzw. wenn das Institut den Start dafür freigibt, da ansonsten organisatorische Fehler auftreten können.

AusbildungsteilnehmerInnen, die eine Stelle für die praktische Tätigkeit gefunden haben, teilen dies bitte dem Institut sofort mit und zwar


• in welcher Institution sie das Praktikum aufnehmen;
• wann das Praktikum beginnt;
• wann das Praktikum (voraussichtlich) endet.


Die Nachricht wird am besten per Email übermittelt (info@ipp-bochum.de).

Alle Fragen bezüglich der Ausbildung sollen mit dem Institut geklärt werden. Gegebenenfalls nimmt das Institut dann Kontakt mit dem Landesprüfungsamt auf. AusbildungsteilnehmerInnen werden dringend gebeten, sich nicht selbst mit dem Landesprüfungsamt in Verbindung zu setzen!

Auftretende Probleme mit den Praktika oder innerhalb der Kleingruppen sollten möglichst sofort mit dem Institut geklärt werden.


Literaturstudium

Das Institut gibt eine Literaturliste zur Vorbereitung auf die Prüfung heraus. Die Bearbeitung der dort angegebenen Literatur unter der Rubrik "Grundlagen-Literatur" im Verlauf der Ausbildung ist obligatorisch; die Bearbeitung der "Weiterführenden Literatur" dient der Vertiefung. Die Inhalte der Liste sollen in den Kleingruppen-Sitzungen diskutiert werden. Die Kenntnis der Inhalte der Artikel und Bücher unter Grundlagen wird in den mündlichen Prüfungen vorausgesetzt.

Da zwei der Fallberichte Grundlage der Prüfung sind, sind auch die Symptom-, Störungs- und Therapiebereiche dieses Falles Gegenstand der Prüfung; bezüglich der entsprechenden Inhalte der Literaturliste sind dann auch die Literaturangaben aus der Rubrik "Weiterführende Literatur" obligatorisch.


Fallberichte

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, bis zum Ende der Ausbildung 6 Fallberichte über Einzeltherapien im Rahmen der praktischen Ausbildung einzureichen. Davon sind zwei Fallberichte lange Berichte (15-20 Seiten) und vier kurze Berichte (8-12 Seiten). In zwei Theorieveranstaltungen werden die Teilnehmer optimal auf das Verfassen der Berichte vorbereitet. Die beiden langen Fallberichte sind die offiziellen Berichte, die auch als Prüfungsfälle dem Landesprüfungsamt eingereicht werden müssen. Sie sind die Grundlage für die mündliche Einzelprüfung.

Formale Kriterien, Inhalte der Fallberichte und Art der Abfassung werden in eigenen Lehrveranstaltungen vermittelt.

Die Fallberichte werden von einem Dozenten des Instituts beurteilt. Die Beurteilung erfolgt nur nach den Kriterien "ausreichend" oder "nicht ausreichend". Wird ein Fallbericht mit "nicht ausreichend" beurteilt, so muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen neuen Fallbericht einreichen.

Die Dozenten geben den TeilnehmerInnen darüber hinaus detaillierte Verbesserungsvorschläge, insbesondere für die prüfungsrelevanten Fälle.

Die Anerkennung der Fallberichte durch das Institut ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.


Prüfungen

Am Ende der Ausbildung stehen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Die schriftliche Prüfung ist eine zentral durchgeführte Klausur mit einem hohen Anteil an Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfungsfragen werden - bundesweit einheitlich - von einem Zentralinstitut gestellt. Auf Inhalte und Durchführung dieser Prüfung haben die Institute bedauerlicherweise keinerlei Einfluss. Genauere Information dazu wird in den Kursen vermittelt.

Die mündliche Prüfung umfasst eine Einzel- und eine Gruppenprüfung, die im Institut durchgeführt wird. Die Prüfungskommission besteht dabei aus zwei Prüfern aus dem Institut und zwei externen Prüfern. Gegenstand der Prüfung sind dabei ausschließlich solche Inhalte, die in der Ausbildung vermittelt wurden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden daher optimal auf diese Prüfungen vorbereitet.